Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen:
Sämtliche den jeweiligen Auftrag betreffende Vereinbarungen haben schriftlich zu erfolgen. Mündliche Nebenabreden haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
Etwaige Einkaufsbedingungen des Käufers sind in jedem Fall ausgeschlossen, auch wenn uns dieselben übersandt worden sind und wir keinen Widerspruch dagegen erhoben haben.
Bitte beachten Sie, dass bei Bestellungen immer die Artikelnummer angegeben werden muss! Für Fehler oder Falschlieferungen, die aus fehlenden Artikelnummern resultieren, übernehmen wir keine Verantwortung!
Zahlungsbedingungen:
Bei neuen Geschäftsverbindungen behalten wir uns vor, innerhalb des ersten Geschäftsjahres nur gegen Nachnahme zu liefern!
Sofern wir zu 3 Mahnungen gezwungen sind, liefern wir bis zur vollständigen Bezahlung des fälligen Saldos ausnahmslos nur gegen Nachnahme.
Die uns dadurch entstehenden Nachnahme-Gebühren werden den betroffenen Kunden in gleicher Höhe in Rechnung gestellt.
Bei Zielüberschreitung werden Verzugszinsen mit mindestens 2 % über dem jeweiligen Bankdiskont sowie Mahnkosten berechnet. Zahlungen werden auf die jeweils ältesten Forderungen gebucht.
Bankfähige Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung unter üblichem und nachstehendem Vorbehalt in Zahlung genommen. Diskont und sämtliche Spesen sind vom Käufer zu tragen. Gerät der Käufer anschließend mit einer Zahlung in Verzug, so werden die durch Wechsel regulierten Schulden zur sofortigen Barzahlung fällig.
Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen nicht anerkannter Mängelrüge oder die Aufrechnung mit angeblichen Gegenforderungen ist ausgeschlossen.
Zahlungen sind auf unsere Postscheck- oder Bankkonten vorzunehmen.
Vertreter sind zum Inkasso nur berechtigt, wenn sie eine entsprechende schriftliche Vollmacht vorweisen.
Zahlungsverzug:
Vor Zahlung fällig gewesener Rechnungsbeträge ist der Verkäufer nicht zu weiteren Lieferungen verpflichtet.
Versand:
Der Versand der Ware geschieht auf Gefahr des Käufers, auch bei frachtfreien Lieferungen.
Erfüllungsort:
Rückstände:
Gewährleistung:
Eigentumsvorbehalt:
Der Käufer tritt seinen Anspruch aus dem Weiterveräußerungsvertrag über die Vorbehaltsgegenstände im Voraus in dem Betrag an uns ab, der dem Wert der Gegenstände entspricht. Erfolgt die Weiterveräußerung zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis, so tritt der Käufer schon jetzt seinen Anspruch aus dem Veräußerungsvertrag in dem Betrage an uns ab, der dem Wert der uns gehörenden Ware entspricht. – Wir ermächtigen den Käufer unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs zur Einziehung der abgetretenen Forderungen. Wir werden von unserer Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Wenn wir es verlangen, so hat der Käufer uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen. Wir werden hiermit ermächtigt, dem Schuldner die Abtretung im Namen des Käufers anzuzeigen. – Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherungen unsere Forderungen um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe nach seiner Wahl verpflichtet. – Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrage. – Der Käufer ist nicht berechtigt, seine Ansprüche an Dritte abzutreten.